Neukonzessionierung

Die Gemeinden des Saas- und Mattertals stehen vor einer der wichtigsten Weichenstellungen ihrer jüngeren Geschichte: Mit dem Auslaufen der bestehenden Wasserkraftkonzessionen im Jahr 2045 eröffnet sich die Chance, die regionale Energiehoheit zu stärken und die Wertschöpfung aus der Wasserkraft langfristig in der Region zu sichern.

Der sogenannte Heimfall beschreibt den gesetzlich geregelten Rückfall der Nutzungsrechte an der Wasserkraft an die Gemeinden, sobald eine Konzession abläuft. Im Saas- und Mattertal geschieht dies im Jahr 2045. Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, künftig selbst über die Nutzung der Wasserkraft im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zu entscheiden.

Elf Gemeinden – eine Strategie

Um diese Aufgabe gemeinsam anzugehen, haben sich die elf Konzessionsgemeinden des Saas- und Mattertal zusammengeschlossen und im April 2025 die Mischabel Energie AG (MEAG) gegründet.

Organisation

Die MEAG ist die gemeinsame Plattform der Gemeinden. Sie bündelt Fachwissen, koordiniert die Vorbereitung des Heimfalls und vertritt die Interessen der Region gegenüber Partnern, Unternehmen und Behörden. Gemeinsam verfügen die beteiligten Gemeinden über rund 25% des gesamten Walliser Wasserkraftpotenzials, was einem bedeutenden Anteil gleichkommt, der eine starke Verhandlungsposition ermöglicht.

Kantonale Strategie

Die Strategie der MEAG orientiert sich an den kantonalen Vorgaben. Diese sehen vor, dass die Wasserkraft mehrheitlich in Walliser Hand bleibt. Konkret bedeutet dies eine Aufteilung von rund 30% für den Kanton (über die FMV), rund 30% für die Gemeinden und bis zu 40% für externe Partner.

Entscheidungsprozess

Die Gemeinden streben dabei eine Lösung an, bei der die Kontrolle in der Region bleibt, gleichzeitig aber Partner eingebunden werden. Besonders bevorzugt wird das sogenannte Modell der indirekten Beteiligung. Dabei werden Anteile nicht direkt an externe Partner verkauft, sondern über eine regionale Gesellschaft eingebracht. Auf diese Weise bleibt die strategische Führung in der Region, während Partner Kapital und Fachwissen beisteuern.

Der Weg zum Ziel – Mitbestimmung in zwei Phasen

Damit die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess einbezogen wird, ist das Vorgehen in zwei Phasen gegliedert.

Erste Phase

In der ersten Phase stehen die grundlegenden strategischen Entscheidungen im Mittelpunkt. In diesem Zeitraum entscheidet die Bevölkerung im Rahmen der Urversammlung über die Ausrichtung: Wie soll die Wasserkraft künftig genutzt werden? Welche Modelle sollen verfolgt werden? Wichtig ist dabei, dass in dieser Phase bewusst noch keine endgültigen vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Es geht darum, die strategische Richtung festzulegen und die eigentliche Umsetzungsphase einzuleiten.

Zweite Phase

In der zweiten Phase erfolgt die konkrete Umsetzung der getroffenen Entscheide. Dazu gehören die Ausarbeitung des Konzessionsdossiers, die Abstimmung mit dem Kanton sowie rechtliche, technische und organisatorische Vorbereitungen für die zukünftige Kraftwerksstruktur. Diese Phase führt schrittweise zum eigentlichen Heimfall und zur neuen Konzessionierung.

Am Ende des Tages wird die Bevölkerung das letzte Wort haben – es braucht den jeweiligen Urversammlungs­entscheid jeder Gemeinde.