Häufige Fragen

Was ist die Mischabel Energie AG?

Die Mischabel Energie AG (MEAG) ist eine Aktiengesellschaft, die von elf Gemeinden des Saas- und Mattertals gemeinsam gegründet wurde. Sie bündelt die Kräfte der Gemeinden, um die Wasserkraft der Region professionell und koordiniert in die Zukunft zu führen. Die Gesellschaft gehört zu 100% den beteiligten Gemeinden.

Warum wurde die MEAG gegründet?

Im Jahr 2045 laufen die Konzessionen der Kraftwerke Ackersand I, Ackersand II und Mattmark aus. Die Gemeinden wollen diese Chance aktiv gestalten – für die Region und für kommende Generationen. Dafür braucht es professionelle Strukturen, die eine einzelne Gemeinde allein nicht aufbauen könnte. Die MEAG schafft genau diese Voraussetzungen.

Warum werden so frühzeitig Gespräche geführt und Massnahmen geplant?

Es handelt sich um sehr komplexe und langwierige Verfahren. Ein frühes Angehen ist zwingend notwendig. Das Gesetz schreibt vor, dass Heimfallabklärungen spätestens 15 Jahre vor Ablauf der Konzession eingeleitet werden müssen. Für die Gemeinden und für den Partner enalpin ist es von Interesse, die Zukunft der Wasserkraft frühzeitig zu regeln und bereits vor dem Heimfall Erfahrungen zu sammeln – auch im Sinne der Rechtssicherheit. Künftige politische Entscheidungen, welche sich gegen die Interessen der Gemeinden richten würden, könnten so frühzeitig abgefangen werden.

Warum enalpin AG als strategischer Partner?

Die Gemeinden kennen enalpin AG seit Jahren als verlässlichen Partner in verschiedenen Gesellschaften, in welchen die Gemeinden als Mehrheitsaktionär und die enalpin AG als Minderheitsaktionär beteiligt sind. Die enalpin AG nimmt hier ihre Rolle als energiewirtschaftlicher Partner jeweils transparent und zu konkurrenzfähigen Bedingungen wahr. Die enalpin AG hat ihren Sitz in Visp und beschäftigt über 170 hoch qualifizierte Arbeitskräfte im Oberwallis und ist in der Region stark verankert. Dies gilt auch betreffend Besteuerung der Partnerwerke, die im Oberwallis erfolgt (Wertschöpfung). Es bestehen heute bereits erfolgreiche Partnerschaftsmodelle wie bspw. die KW Ackersand I AG, bei welcher ebenfalls die Gemeinden die Mehrheit des Aktionariates bilden.

Wurden andere Partner geprüft?

Das Modell wurde in einer ersten Phase gemeinsam von den Gemeinden und enalpin AG entwickelt. Die Option einer Beteiligung von weiteren Partnern halten sich die Gemeinden aber bewusst offen. Auf jeden Fall wird der Kanton sich entsprechend dem kantonalen Gesetz mit 30% beteiligen können und diesen Anteil an die kantonale Gesellschaft FMV übertragen.

Was profitiert die Region konkret?

Ziel ist es, Gewinne, Steuern, Arbeitsplätze und regionale Beschaffung langfristig in der Region zu halten. Die MEAG soll sicherstellen, dass die Wertschöpfung aus der Wasserkraft direkt den Gemeinden und ihrer Bevölkerung zugutekommt – und nicht vollumfänglich abfliesst.

Welche Rolle hat der Kanton Wallis?

Der Kanton Wallis ist ein wichtiger Partner. Er kann sich im Rahmen des Wasserkraftgesetzes über die kantonale Gesellschaft FMV mit bis zu 30% an den neuen Kraftwerksgesellschaften beteiligen. Der Kanton ist zudem in einem beratenden Verwaltungsratssitz (Pascal Hänggi, Dienststelle für Energie) in der MEAG vertreten. Der Kanton hat mit dem «Vademecum Heimfall der Konzessionen» klare Rahmenbedingungen und Leitlinien für diesen Prozess geschaffen.

Wie werden die Gemeinden und die Bevölkerung informiert?

Der Verwaltungsrat der Mischabel energie AG besteht hauptsächlich aus den Gemeindepräsidenten der beteiligten Gemeinden. Anlässlich der GV der Mischabel Energie AG wurden zudem alle Gemeinderäte der Gemeinden eingeladen.

Eine Website (mischabel-energie.ch) wurde aufgeschaltet und im Herbst 2026 finden zudem öffentliche Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung statt. Ebenso wird anlässlich der Urversammlungen über den Stand und das Vorhaben der MEAG informiert.

Kann die Bevölkerung mitreden?

Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nichts entschieden. Es wurden nur die Strukturen geschaffen, um gemeinsam weitere Abklärungen und Vorarbeiten zu treffen. Dafür waren Gemeinderatsentscheide notwendig. Alle Gemeinden haben diese Absichtserklärung unterschrieben. Am Ende des Tages wird die Bevölkerung das letzte Wort haben – es braucht den jeweiligen Urversammlungsentscheid jeder Gemeinde.

Warum nicht einfach alles in Gemeindehand behalten?

Der Betrieb eines Wasserkraftwerks ist technisch, finanziell und regulatorisch sehr anspruchsvoll. Es macht Sinn, einen Teil der Risiken mit einem oder mehreren erfahrenen Partnern zu teilen. Gemäss kantonalem Wasserkraftgesetz können die Gemeinden bis zu 40% der Anteile an Dritte verkaufen. Die Gemeinden halten in jedem Fall die Mehrheit und besitzen somit den strategischen Einfluss.